Die allgemeinen Vorschriften der Abschnitte 4.1.1, 4.1.2 und 4.1.3 mssen erfllt sein.

Sondervorschrift fr die Verpackung B1:
Fr Stoffe der Verpackungsgruppe I mssen die IBC in geschlossenen Gterbefrderungseinheiten oder in Frachtcontainern/Fahrzeugen, die starre Wnde oder Gitter mindestens bis zur Bauhhe des IBC haben, befrdert werden.
